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Regalinspektion: Betreiberpflichten nach EN 15635

EN 15635 definiert, wie Lagerbetreiber ihre Regalsysteme instand halten müssen — von der täglichen Sichtkontrolle bis zur jährlichen Experteninspektion. Die Norm gilt für alle Typen von Stahlregalen, ob Palettenregale, Einfahrregale, Verschieberegale oder Fachbodenregale.


Drei Prüfebenen

Sichtkontrolle (täglich bis wöchentlich) ist die Basisebene, durchgeführt von einem geschulten Lagermitarbeiter. Kontrolliert werden Verformungen an Ständern, Zustand von Traversen und Sicherungsstiften, Verankerung, Überlastung, Schutzeinrichtungen und Lesbarkeit der Tragfähigkeitsschilder. Die Ergebnisse werden im Kontrollbuch dokumentiert.

Experteninspektion erfolgt mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten durch einen qualifizierten Prüfer. Sie umfasst eine vollständige Sichtkontrolle, Messung der Lotrechtigkeit der Rahmen, Kontrolle von Traversendurchbiegungen, Abgleich der Konfiguration mit der statischen Berechnung, Fotodokumentation der Mängel und einen schriftlichen Prüfbericht mit Ampelklassifizierung. Bei Betrieben mit hoher Frequenz (über 200 Operationen/Tag) oder bei Einfahrregal- und Shuttle-Systemen empfiehlt sich eine Inspektion alle 6 Monate.

Technische Begutachtung durch einen Statiker oder autorisierten Ingenieur erfolgt anlassbezogen — nach einem außergewöhnlichen Ereignis, bei Änderung der Regalkonfiguration oder bei schwerwiegenden Befunden aus der Inspektion.

Ampelsystem zur Schadensklassifizierung

Die Norm definiert drei Stufen. Grün — oberflächliche Kratzer und kosmetische Schäden: dokumentieren und beobachten. Gelb — Biegung des Ständers bis 10 mm/m, fehlender Traversensicherungsstift, gelöster Dübel oder unleserliches Tragfähigkeitsschild: mit gelbem Band markieren und innerhalb von 4 Wochen beheben. Rot — Biegung des Ständers ≥10 mm/m, gerissene Schweißnaht, fehlender Dübel oder sichtbar geneigter Rahmen: Sektion sofort entladen, absperren und Fachkraft hinzuziehen. Keine Kompromisse.

Konkrete Grenzwerte zur Schadensbeurteilung sind in den Montagehandbüchern der Hersteller festgelegt. Beispiel nach Dexion P90: Biegung des Ständers in Traversenrichtung max. 5 mm auf 1000 mm, in Aussteifungsrichtung max. 3 mm auf 1000 mm. Bleibende Traversendurchbiegung größer als SPAN/800 bedeutet Austausch.

Betreiberpflichten

Der Betreiber muss eine PRSES (Person Responsible for Storage Equipment Safety) benennen — eine für den Zustand der Regale verantwortliche Person. Diese muss kein zertifizierter Inspektor sein, aber die Einführung eines Kontrollsystems sicherstellen, Aufzeichnungen führen, die jährliche Experteninspektion beauftragen, aktuelle Tragfähigkeitsschilder an jeder Regalreihe gewährleisten, die Schulung von Staplerfahrern und Lagerpersonal sicherstellen und Prüfberichte mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Strafen bei Vernachlässigung

In Deutschland drohen bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) empfindliche Bußgelder. Bei Arbeitsunfällen durch mangelhafte Regale kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen. Strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) sind bei nachgewiesener Pflichtverletzung möglich. Versicherungsleistungen können gekürzt oder ganz verweigert werden, wenn der Betreiber keine Nachweise über regelmäßige Inspektionen vorlegen kann.

Nationale Unterschiede

In Deutschland ist EN 15635 als DIN EN 15635 umgesetzt und wird durch die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte” ergänzt. Diese schreibt eine regelmäßige Prüfung durch eine „befähigte Person” nach § 2 Abs. 6 BetrSichV vor. Die Dokumentationspflichten sind strenger als in der Basisnorm — Prüfbücher müssen geführt, Mängel mit Fristen versehen und Nachkontrollen dokumentiert werden. Die Berufsgenossenschaften prüfen diese Unterlagen im Rahmen ihrer Betriebsbesichtigungen. Für Arbeitgeber gilt: ohne lückenlose Prüfdokumentation ist im Schadensfall der Entlastungsbeweis kaum zu führen.

In Österreich und der Schweiz gilt die EN 15635 ebenfalls als anerkannter Stand der Technik. In der Tschechischen Republik ist die Norm als ČSN EN 15635 implementiert, die Inspektionspflicht ergibt sich aus der allgemeinen Arbeitsschutzpflicht. In Großbritannien gelten strengere SEMA-Codes — Toleranz H/750 statt H/1000, Inspektion alle 6 Monate und das Register der SEMA Approved Rack Inspectors.

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FAQ

Ist die Regalinspektion gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ergibt sich die Prüfpflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Regel 108-007. EN 15635 ist der anerkannte Stand der Technik. Fehlende Inspektionsnachweise werden von der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht beanstandet.

Wer darf die Experteninspektion durchführen?

Eine „befähigte Person” mit Kenntnissen in Stahlbau und Regalsystemen gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV. In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Inspektorzertifizierung wie in Großbritannien (SEMA Approved Rack Inspector), jedoch sind fachliche Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen.

Was tun, wenn Regale noch nie inspiziert wurden?

Sofort eine Sichtprüfung durch eigenes Personal durchführen, rote und gelbe Befunde markieren, eine Experteninspektion beauftragen, kritisch beschädigte Sektionen unverzüglich sperren und ein System regelmäßiger Kontrollen einführen.


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